Legale und finanzierbare 24-Stunden-Pflege
Dabei ist ihr eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Problem wichtig. „Das Dilemma ist doch, dass auch die schärfsten Kritiker dieser Arbeitsverhältnisse in dem Moment verstummen, wo die eigene Familie betroffen ist“, weiß Vieregge um die Ängste der Menschen vor einer nicht zu stemmenden finanziellen Belastung. Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Sommer habe die Dimension des Problems mehr als deutlich gemacht: „Die Bezahlung der 24-Stunden-Betreuung muss nach Mindestlohn erfolgen. Das ist korrekt und gerecht. Fakt ist zugleich: das können sich die wenigsten Pflegebedürftigen leisten.“
Doch selbst die beste Bezahlung löse nicht das Grundproblem, denn dieses bestehe darin, dass die Betreuung in der häuslichen Gemeinschaft nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht abgebildet werden kann. Vieregge empfiehlt einen Blick ins benachbarte Ausland: „Österreich hat mit dem Hausbetreuungsgesetz Regelungen für die rechtliche Absicherung von Betreuungskräften und betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Pflege entwickelt – inklusive Sozialversicherungsschutz und staatlicher Förderung.“ Auch Marzena und Roman Brinkmann, die die Brinkmann Pflegevermittlung GmbH in Oerlinghausen und bundesweit an über 35 Standorten betreiben, sehen in dem österreichischen Gesetz „eine lebenspraktische Lösung mit Rechtssicherheit, die wir in Deutschland nicht haben, und mit der bessere staatliche Unterstützung und bessere Qualifizierung einhergehen.“
Im Gespräch mit Vieregge haben sie die Herausforderungen ihrer Branche deutlich gemacht und unterstützen die Abgeordnete bei ihrer Forderung nach mehr Rechtssicherheit. „Das betrifft auch die Qualifizierung der Betreuungskräfte. Dafür sind keine Standards definiert“, erläutert Marzena Brinkmann die Situation am Markt. Ihr Unternehmen hat sie vor 12 Jahren auf Basis des eigenen, in der Pflege gewonnenen Erfahrungsschatzes gegründet. „Schon immer sind für uns das Gespräch mit den Kunden und die gemeinsame Bedarfsermittlung zentrale Elemente des Auftrags. Erst wenn klar ist, welchen Pflegebedarf der Kunde konkret hat, suchen wir die passenden Betreuungskräfte aus.“ Meist seien dies erfahrene Pflegehelferinnen, die im Bedarfsfall gut mit den mobilen Pflegediensten zusammenarbeiteten. Penibel werde bei Brinkmann auf die Einhaltung der Arbeitszeiten geachtet und dies auch in den Verträgen festgeschrieben. „Doch nicht alle halten sich an diesen Codex und die gesetzliche Regelung dazu fehlt“, bedauert Brinkmann und ergänzt, dass Schwarzmarkt und Ausbeutung in Österreich nicht mehr vorkämen. Vieregge, die auch stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, will sich weiter für das Thema der 24-Stunden-Pflege und häuslichen Betreuung stark machen. „Es besteht dringender Handlungsbedarf für dieses Megathema und die Bundesregierung muss endlich aktiv werden. Besonders der Bundesarbeitsminister ist weiter gefordert, praktikable und finanzierbare Lösungsvorschläge zu machen“, so die CDU-Abgeordnete.