CDU Oerlinghausen

Unionsfraktion beantragt Stärkung des Ehrenamts

Kerstin Vieregge schreibt Vereine in Lippe an

Rund sechseinhalb Stunden pro Woche muss ein Verein durchschnittlich zur Bürokratiebewältigung aufbringen. Wertvolle Zeit, die an anderer Stelle fehlt. „Bei der Regulierung von Ehrenamts- und Vereinsarbeit muss sich der Staat daher wieder zurücknehmen. Stattdessen gilt es, das Ehrenamt stärker zu fördern und attraktiver zu machen“, so die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge, die sich mit ihrer CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Stärkung des Ehrenamts einsetzt. In dieser Woche bringt sie einen entsprechenden Antrag mit konkreten Maßnahmen in den Deutschen Bundestag ein.

Kerstin Vieregge betont: „Ehrenamtler, die sich mit großer Leidenschaft in den unterschiedlichsten Vereinen engagieren, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Rund 30 Millionen Menschen sind in Deutschland in über 600.000 gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich aktiv. Allein im Kreissportbund Lippe sind mehr als 400 Vereine vertreten. „Besonders in ländlichen Regionen wie hier bei uns in Lippe ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gleichzeitig sieht sich das Ehrenamt zunehmend mit überbordender Bürokratie, staatlicher Regelungssucht und mangelnder Flexibilität konfrontiert“, kennt die Abgeordnete die Sorgen der Vereinsvorstände. Um ihre Positionen miteinzubeziehen, hat Vieregge Vereine in Lippe angeschrieben und um Beispiele aus der Praxis gebeten. Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag unter anderem ein für:

  • Eine Absenkung der Bürokratiekosten im Ehrenamt um mindestens 25 Prozent.
  • Eine dauerhafte Reduzierung der Bürokratiebelastung mit der „One in, two out “-     Regel: Für jede neue Belastung müssen doppelt so viele abgebaut werden.
  • Einen Praxischeck Ehrenamt: Neue Regelungen müssen ehrenamtstauglich sein. Ehrenamtler und Vereine sollen bei der Überprüfung mit ihren wertvollen Erfahrungen einbezogen werden.
  • Eine Erweiterung der Haftungsbefreiung bei nicht-grober Fahrlässigkeit.
  • Eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Aufgrund der Inflation und des wachsenden Mangels an nebenberuflichen Tätigkeiten ist die Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro anzuheben, die für Übungsleiter auf 3.600 Euro.
  • Eine Erhöhung des Prüfungsintervalls der Gemeinnützigkeit von drei auf fünf Jahre, denn die Prüfung stellt viele vor große, vor allem zeitliche Herausforderungen.
  • Eine Vereinfachung der Erklärungspflichten bei Umsatzsteuerpflicht. Zur Entlastung des Ehrenamts soll es künftig für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, einen formlosen Antrag für die Dauer von fünf Jahren abzugeben.