Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse
Zu den Forderungen der SPD-Innenministerin Faeser nach einem Kommunalwahlrecht für alle hier länger lebenden Ausländer erklärt die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge:
„Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf – Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse. Die jetzt erneut vorgetragene Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für alle hier länger lebenden Ausländer lässt bei den Protagonisten einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen.
Mit den immer wiederkehrenden Forderungen werden falsche Ansätze aus der Vergangenheit aufgewärmt. Wiederholungen mögen bei Filmen einen gewissen Reiz haben – bei der Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer ist dies eindeutig nicht der Fall. Stattdessen sollten sich alle Beteiligten stärker für die Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre Integration in eine deutsche Staatsbürgerschaft und dem damit verbundenen Wahlrecht mündet.
Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit.“