CDU Oerlinghausen

Volle Handlungsfreiheit für den neuen Rat ab 2020

Volle Handlungsfreiheit für den neuen Rat ab 2020 statt Knebelung durch einen Doppelhaushalt!

Im Haushalt der Stadt, den der Rat beschließt, werden die Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen mit Einnahmen und Ausgaben festgelegt. Der Haushalt gehört somit zur wesentlichen Steuerungsaufgabe der Kommunalpolitik und wird üblicherweise für ein Jahr verabschiedet. Derzeit befindet sich Oerlinghausen im Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019, übrigens als einzige Kommune in Lippe.
Ende des Jahres 2019 steht die Verabschiedung des folgenden Haushalts an, für den die Verwaltung einen Doppelhaushalt für 2020/2021 vorschlägt.
Die CDU-Fraktion plädiert mit Nachdruck für einen Einzelhaushalt für 2020.
Das hat gute sachliche Gründe!
Im Herbst 2020 steht die Kommunalwahl an, mit der sicher eine neue Ratszusammensetzung gewählt wird. Der neugewählte  Rat muss unbedingt selbst bestimmt und frei in der Lage sein, von Anfang an weitreichende Beschlüsse fassen zu können; dazu gehört auch die Gestaltung und Verabschiedung eines Haushaltes. Ein möglicher Doppelhaushalt 2020/2021 verabschiedet vom derzeitigen Stadtrat ist den neuen Ratsmitgliedern gegenüber nicht zu verantworten, da der neue Rat dann nur Entscheidungen in den Grenzen des vom alten Rat verabschiedeten Haushalts treffen kann. Er wäre somit nicht in der Lage, eigene zukunftsweisende Impulse und Ideen einzubringen. Diese gravierende Einschränkung hält die Oerlinghauser CDU nicht für vertretbar!

Sollte dann mangels rechtzeitigem neuen Haushaltsbeschluss für 2021 durch den neuen Rat nach der Kommunalwahl 2020 eine haushaltlose Zeit eintreten, ist das durchaus tragbar, da eine sog. „haushaltlose Zeit“ mit einer vorläufigen Haushaltsführung alle notwendigen Ausgaben weiterhin leisten kann. Eine haushaltlose Zeit kann unabhängig von einem Wechsel in der Kommunalpolitik stattfinden.

Eine Haushaltsaufstellung nur für 2020 ist somit nach Ansicht der CDU die richtige Vorgehensweise, um eine Wahlperiode korrekt abzuschließen und einem neu gewählten Rat alle Handlungsfreiheiten für die folgende Ratsregierungszeit zu gewährleisten.