CDU Oerlinghausen

Mogelpackung oder Missverständnis?

Die Verwaltung weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass ab 2019 die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) von 515 Prozent auf 545 Prozent angehoben wird. Dafür entfallen die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst und die Bürger werden gegenüber der bis zum 31. 12. 2018 gültigen Gebührensatzung um 70.000 Euro entlastet.

Die Verwaltung weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass ab 2019 die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) von 515 Prozent auf 545 Prozent angehoben wird. Dafür entfallen die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst und die Bürger werden gegenüber der bis zum 31. 12. 2018 gültigen Gebührensatzung um 70.000 Euro entlastet.


Leider hat die Verwaltung hier einige Details unter den Tisch fallen lassen. Wir haben nachgefragt. Auf diese Nachfrage bestätigte jetzt die Verwaltung, dass die Einnahmen der  bis Ende 2018 gültigen Gebührenkalkulation mit den Ausgaben für den Straßen - und Winterdienst abgeglichen werden. Es wurde weiterhin bestätigt, dass die Einnahmen höher ausgefallen sind als die Ausgaben. Die somit überzahlten Gebühren werden den Bürgern zurück erstattet. Wann dies passieren soll konnte jedoch nicht mitgeteilt werden.

Die von der Verwaltung dargestellte  Entlastung  ist lediglich eine Anpassung der Planungen an die tatsächlichen Kosten. Eine echte Entlastung sieht anders aus.

Diese Transparenz einer Gebührensatzung mit einer Rückerstattung nicht benötigter Zahlungen ist bei einer Steuererhöhung nicht gegeben. Das hatte die CDU zur Ablehnung der Steuererhöhung veranlasst, da bei niedrigeren Finanzmittelbedarfen sich nun nur der städtische Haushalt freut und eine Rückzahlung an die Steuerzahler unterbleiben wird.